Gartenhüttenbrand entpuppt sich als Lagerfeuer

Symbolbild lodernde Flammen

Direkt vom ersteintreffenden Rettungsdienst konnte klargestellt werden: Der gemeldete Feuerschein im Schrebergarten Schmaler Weg ist lediglich ein unangemeldetes Lagerfeuer – Entwarnung.
Doch: Lagerfeuer sind anmeldepflichtig!
Lagerfeuer dürfen nur in festen Feuerstellen durchgeführt werden. Hat diese einen Durchmesser von mehr als 100 cm muss ein Lagerfeuer immer bei der Gemeinde Großkrotzenburg angemeldet werden. Wird die Feuerwehr zu einem Einsatz gerufen, müssen die Kosten für den Feuerwehreinsatz ansonsten durch den Verursacher getragen werden.
Das Formular zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Großkrotzenburg.

(Bild: Archivbild)