Richtiger Umgang mit Feuerwerkskörpern
– Beim Kaufen von Feuerwerkskörpern immer auf die BAM-Zulassung (Bundesamt für Materialforschung und -prüfung) achten.
– Nach übermäßigem Alkoholgenuss gilt: Feuerwerk nur als Zuschauer genießen!
– Feuerwerkskörper sollten für Kinder unzugänglich gelagert und nicht in die Nähe von Zündquellen gebracht werden. Kinder sollten über die Gefahren von Feuerwerk aufgeklärt werden.
– Fenster und Türen sollten geschlossen gehalten werden. Brennbare Materialien auf Balkonen können durch verirrte Raketen schnell zu einer Brandgefahr werden.
– In Innenräumen sollten nur zugelassene Tischfeuerwerke genutzt werden. Beim Abbrennen sollte auf eine feuerfeste Unterlage geachtet werden.
– Raketen sollten immer senkrecht und keinesfalls aus der Hand gestartet werden. Als Starthilfe für die Raketen kann z.B. eine leere Getränkeflasche aus Glas genutzt werden.
– Feuerwerkskörper dürfen niemals auf Menschen oder Tiere gerichtet werden. Beim Abbrennen sollte immer auf ausreichend Sicherheitsabstand geachtet werden.
– Blindgänger in jedem Fall liegen lassen und nicht erneut anzünden. Dies kann zu einer unerwarteten Explosion führen.
– Fahrwege sollten für Rettungskräfte freigehalten werden. Einsatzkräfte dürfen durch Feuerwerk nicht gefährdet werden!
– Bei Feuer erste Löschversuche unternehmen und umgehend die Feuerwehr unter dem Notruf 112 alarmieren.