Ausgelöster Rauchmelder in verschlossener Wohnung

Ein ausgelöster Rauchmelder war am Pfingstsonntag Grund für einen Einsatz der Feuerwehr. Aufmerksame Nachbarn bemerkten das Piepsen eines Rauchmelders. Als sich auf Klingeln und Klopfen keine Reaktion zeigte, wurde die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert. 

Über den Balkon wurde ein Zugang zur Wohnung geschaffen. Ein Trupp unter Atemschutz kontrollierte die Wohnung und konnte keinen Grund zur Auslösung des Rauchmelders feststellen. Die Polizei ist mit der Eigentumssicherung beauftragt worden. 

Die Anwohner und Nachbarn haben in diesem Fall absolut richtig reagiert: Ein piepsender Rauchmelder ist ein erstes Anzeichen für ein Feuer bzw. eine Rauchentwicklung. Oft kommt es vor, dass die Melder versehentlich beim Kochen oder anderen Haushaltsarbeiten auslösen. Durch einen Knopfdruck am Rauchmelder lässt sich der Alarm dann problemlos abschalten. 

Wenn man als Anwohner oder Nachbar einen ausgelösten Rauchmelder hört, sollte man als erstes schauen, ob Rauch zu sehen ist. Auch ein Brandgeruch kann ein erstes Anzeichen für ein Feuer sein. In diesem Fall: Sofort das Gebäude verlassen und 112 anrufen!

Wenn kein Rauch oder Brandgeruch wahrnehmbar ist, ist es gut, an der betroffenen Tür zu klingeln und zu klopfen. Wenn sich daraufhin keine Reaktion zeigt: Ebenfalls Feuerwehr alarmieren. Dadurch kann Schlimmes verhindert werden und ein mögliches Feuer noch in der Entstehungsphase bekämpft werden. Für den Anrufer entstehen hierbei keine Kosten, auch wenn sich der Einsatz als Fehlalarm entpuppt. 

(Bild: Archivbild)