Ersthelfer – Und was nun?

Viele von euch kennen das Szenario: Man ist unterwegs, um Freunde oder Familie zu treffen, fährt in ein verlängertes Wochenende oder in den Urlaub und plötzlich geschieht ein Unfall vor den eigenen Augen.

Einige denken vielleicht, zum Glück war ich nicht früher hier…

Aber was ist, wenn man tatsächlich gefordert ist und als Ersthelfer vor Ort aktiv werden muss?

Eines steht an erster Stelle: Die eigene Sicherheit.

Wir haben alle einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert, allerdings ist es schon einige Zeit her, und die Erinnerung an bestimmte Maßnahmen könnte verschwommen sein. Wie ging nochmal die stabile Seitenlage? Und bei der Reanimation bin ich mir nicht sicher, ob ich alles richtig machen würde – vielleicht verschlimmere ich die Situation sogar.

Doch lasst uns klarstellen: Nein, ihr werdet nicht verklagt, wenn ihr als Ersthelfer handelt, und ihr seid dabei versichert.

In solchen Situationen ist die internationale europäische Notrufnummer 112 eure Anlaufstelle – und das nicht nur in Deutschland! Unter dieser Nummer erhaltet ihr professionelle Hilfe und Unterstützung, wenn ihr Erste Hilfe leisten müsst.

Für alle Mitglieder der Feuerwehren gilt die sogenannte Garantenstellung. Das bedeutet, dass ihr zur Hilfe verpflichtet seid. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Mitglieder der Feuerwehr eine bessere Erste-Hilfe-Ausbildung und Kenntnisse besitzen.

Wir wünschen euch allen einen schönen, erholsamen und vor allem unfallfreien Urlaub.

Doch für den Fall der Fälle solltet ihr die Notrufnummer kennen und euren Teil zur Ersten Hilfe beitragen können.

Nach dem Urlaub empfehlen wir euch, eure Kenntnisse in einem Auffrischungskurs zu vertiefen – es könnte euer eigenes Leben oder das von anderen retten. (ksc/mth)