Bitte einmal Keller auspumpen

Pressemitteilung vom 15. August 2011
Das TLF 16/25 kostet 100 € pro Einsatzstunde

Ein starker Gewitterregen lässt schon mal das Wasser im Kanalnetz ansteigen und schlimmstenfalls auch im eigenen Keller. Bevor vielleicht wertvolle Geräte oder Mobiliar im Wasser versinken, greift der Betroffene eilig zum Telefon und ruft über 112 die Feuerwehr. Denn man weiß, die Feuerwehr hat gut ausgebildetes Personal, geeignete Technik und sie hilft schnell. Über die Rettungsleitstelle erreicht der Alarm mit dem Stichwort „Hilfeleistungseinsatz – Unwetter“  zum Beispiel die Feuerwehr Großkrotzenburg. Entsprechend der Ausrückeordnung fährt bei diesem Stichwort das Tanklöschfahrzeug 16/25 als erstes zur Einsatzstelle. Die Reihenfolge der weiteren Fahrzeuge ist festgelegt, diese hängt auch vom Schadensereignis ab. Nach Beendigung des Einsatzes fertigt der Einsatzleiter einen Bericht an, der unter anderem die Namen der eingesetzten Kräfte, die zum Einsatz gelangten Fahrzeuge und die Einsatzdauer enthält. Damit ist für die Feuerwehr die Arbeit getan.

Doch der Einsatz zieht einen Verwaltungsakt nach sich. Da die Feuerwehr eine Einrichtung der Gemeinde ist, wird von der Gemeindeverwaltung der- oder demjenigen, in dessen Interesse die Feuerwehrleistung erbracht wurde, ein Gebührenbescheid zugeschickt. Grundlage für diesen Bescheid ist die gültige Gebührensatzung, die die Gemeindevertretung am 6. Juli 2004 beschlossen hat. In dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis sind die Personal- und Fahrzeuggebühren, Kilometergebühren der Fahrzeuge, Gebühren für zusätzliche feuerwehrtechnische Geräte und die Gebühren für Reinigung und Wartung aufgeführt.

Am Beispiel „Keller leer pumpen“ könnten sich folgende Gebühren für 1 Stunde ergeben:

Personalgebühren für 8 Mann, je Einsatzkraft 20 €/h,           160 €

Fahrzeuggebühren TLF 16/25                                              100 €

Kilometergebühren für 10 km, 1,20 €/km                               12 €

Gebühren für Zusatzgeräte, z. B. Pumpe                                 40 €

                                                                                            312 €  

          

Entgegen der ortsüblichen Meinung erhalten weder die eingesetzten Kräfte  noch die Feuerwehr die erhobenen Gebühren.

In Würdigung der Gebührensätze könnte es in Einzelfällen interessant sein, den überfluteten Keller in Eigenleistung auszupumpen.